Hiermit senden wir Ihnen Informationen zum aktuellen Verlauf betreffend die Lockerung der Corona-Maßnahmen.

Freier Personenverkehr –Maßnahmen für Ausländer und tschechische Staatsbürger

Das Verbot des freien Personenverkehrs wurde aufgehoben, einschließlich der Aufhebung des Ausreiseverbots. Bei Reisen ins Ausland ist nach der Rückkehr in die Tschechische Republik nach wie vor eine Quarantäne oder ein negativer Corona-Test erforderlich. Diese Maßnahme ist ab heute wirksam.

Ein Novum ist die Möglichkeit der Einreise von Ausländern zum Zwecke der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten, bedingt jedoch durch die Vorlage eines negativen Corona-Tests, der nicht älter als 4 Tage sein darf. Im Übrigen ist die Einreise für Ausländer, die keinen vorübergehenden oder dauerhaften Wohnsitz in der Tschechischen Republik haben, weiterhin verboten. Diese Maßnahme gilt ab Montag, den 27. April 2020.

In Bezug auf den freien Personenverkehr innerhalb der Tschechischen Republik gelten weiterhin einige Einschränkungen. Neuerdings sind jedoch Ansammlungen im öffentlichen Raum von bis zu 10 Personen erlaubt – diese Maßnahme ist ab heute wirksam.

Einzelhandel

Ab Montag, den 27. April 2020, dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 2.500 m2 wieder öffnen. Dies gilt nicht nur für alleinstehende Geschäfte, sondern auch für Geschäfte in Einkaufszentren mit einer Verkaufsfläche von über 5.000 m2, die über einen separatem Eingang von der Straße aus verfügen (z. B. Einzelhandelsparks). Es müssen jedoch Hygieneauflagen eingehalten werden, insbesondere die Notwendigkeit Abstand zu halten, den Mund und die Nase zu bedecken, Desinfektionsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden und Verkäufer, die Bargeld von Kunden annehmen, müssen Schutzhandschuhe tragen. Gleichzeitig müssen die Kunden im Geschäft über diese Hygienemaßnahmen informiert werden. Eine entsprechende Informationsbroschüre ist auf der Website des Wirtschaftsministeriums verfügbar.

Weitere Maßnahmen

Zum heutigen Tage sind einige Gesetze in Kraft getreten, über die wir Sie bereits informiert haben. Es handelt sich um das sogenannte Justizpaket, welches Fristen für bestimmte Verfahren verlängert und die Handlungsmöglichkeiten vertretungsberechtigter Personen von Handelskörperschaften modifiziert (es besteht die Möglichkeit bei Hauptversammlungen nicht physisch präsent sein zu müssen oder Abstimmungen per rollam abzuhalten, auch wenn dies im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist).

In den folgenden Tagen wird ein Gesetz über die Milderung von Auswirkungen auf Mieter von Gewerberäumen in Kraft treten, das heute vom Präsidenten unterzeichnet wurde.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.