Das tschechische Parlament hat den Ausnahmezustand bis zum 17.5.2020verlängert. Daher bleiben die folgenden Notstandsmaßnahmen, über die wir Sie zuvor informierten, in Kraft:

  • Einschränkung der Freizügigkeit – Aufenthalt an öffentlichen Orten für maximal 10 Personen;
  • alle Maßnahmen betreffend Reisen aus dem und ins Ausland, die seit dem 27. April 2020 in Kraft sind;
  • Maßnahmen an den Staatsgrenzen;
  • Verbot von Einzelhandelsverkäufen und Dienstleistungen in Geschäftsräumen wie seit dem 27. April 2020 in Kraft (einschließlich der Ausnahmen, über die wir Sie zuvor informierten);

Das Beschäftigungsschutzprogramm „Antivirus“ wird bis zum 31. 5. 2020 verlängert.