Ein Mitglied unseres UEPA-Teams hat sich heute an der Videokonferenz mit dem Direktor der Böhmisch-Mährischen Garantie- und Entwicklungsbank (ČMZRB) zum Thema des in Vorbereitung befindlichen staatlichen Unterstützungsprogramms COVID III beteiligt. Die geplanten Programmbedingungen unterscheiden sich sehr deutlich von den der bisherigen Programme, weshalb wir nachfolgend ihre wichtigsten Eckpunkte zusammenfassen.

COVID III wurde als Garantieprogramm aufgestellt, unter welchem Geschäftsbanken auf ein Garantievolumen von bis zu 150 Mrd. CZK zugreifen können, was diese motivieren soll, Kredite mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Mrd. CZK auszureichen. Ziel des Programmes ist es also, den Banken ein Instrument zur Verfügung zu stellen,  um mittels erhöhter Sicherheiten auch an solche Bankkunden Kredite zu vergeben, die ansonsten keinen Zugang zu kommerziellen Krediten hätten. Dennoch muss allerdings die Wiedereinbringlichkeit der Kredite gesichert sein.

Die Unterstützung wird in Form von Garantien gewährt, und zwar nicht für einzelne kommerzielle Kredite, sondern für das gesamte Portfolio der betreffenden Kredite der jeweiligen Bank. Die Entscheidung über die Kreditvergabe einschließlich deren Zuordnung zum Portfolio der durch die ČMZRB abgesicherten Kredite wird allein in der Entscheidung der beteiligten Geschäftsbanken liegen. Hierdurch entfällt für den Kreditnehmer die Notwendigkeit der gesonderten Beantragung der Garantie, wie sie unter den bisherigen Programmen bestand.

Ins Portfolio der durch die ČMZRB abgesicherten Kredite können bis zum 31.12.2020 gewährte Kredite aufgenommen werden, wobei das Garantieschema eine Laufzeit bis zum 30.06.2024 hat.

Weiterhin wird gelten, dass die durch die ČMZRB abgesicherten Kredite ausdrücklich als Betriebsmittelkredite und nicht z.B. als Investitionsdarlehen ausgereicht werden müssen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.