Im Zusammenhang mit der Beendigung des Notstands dürfen wir Sie kurz über die aktuellen Regeln für grenzüberschreitende Reisen informieren, die ab Beginn des heutigen Tages gelten.

Auch weiterhin gilt für Grenzübertritte, dass:

  • Ausländer, die am 12.03.2020 keinen vorübergehenden Aufenthalt von mehr als 90 Tagen oder keinen ständigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik hatten, nur in begründeten Fällen in die Tschechische Republik einreisen dürfen;
  • bei der Einreise in die Tschechischen Republik unverzüglich die zuständige regionale Gesundheitsbehörde zu benachrichtigen oder ein negativer SARS-CoV-2-Test vorzuzeigen ist, der nicht älter als 4 Tage ist;
  • für den Fall, dass Personen, die in die Tschechische Republik einreisen, nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise einen negativen Test für SARS CoV-2 nachweisen, ordnet die zuständige regionale Gesundheitsbehörde Quarantänemaßnahmen für diese Personen an;
  • im Falle eines positiven Tests auf SARS CoV-2 wird die Isolierung der betreffenden Personen angeordnet;
  • bei Personen, deren Einreise als notwendig erachtet wird, kann die Einreise ausnahmsweise ohne Vorlage eines negativen Tests gestattet werden, wobei die Notwendigkeit vom jeweils zuständigen Minister bestätigt werden muss.

Ein Grenzübertritt ist weiterhin nur an bestimmten Grenzübergängen möglich.

Des Weiteren hat heute hat die Regierung die Bedingungen des COVID-III-Kreditgarantieprogramms gebilligt, wobei die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Industrie und Handel und der Böhmisch-Mährischen Garantie- und Entwicklungsbank (ČMZRB) voraussichtlich heute Abend unterzeichnet wird und daher wohl schon in den kommenden Tagen bei Geschäftsbanken Kredite mit Garantien der ČMZRB beantragt werden können.