Wir möchten Sie über die gestern Abend von der Regierung der Tschechischen Republik verkündeten Maßnahmen informieren, die Sie wahrscheinlich betreffen werden.

  • Verbot des Einzelhandelsverkaufs und des Verkaufs und der Erbringung von Dienstleistungen in Betriebstätten gemäß dem Gewerbegesetz, und zwar am Sonntag ganztätig und montags bis samstags zwischen 20:00 – 04:59 Uhr. Ausnahmen gelten lediglich für Tankstellen, Apotheken, Verkaufsstellen an Flughäfen, Bahnstationen und Busbahnhöfen und Verkaufsstellen in medizinischen Einrichtungen.
  • Ausgangssperre zwischen 21:00 und 4:59 Uhr. Ausnahmen gelten lediglich für Aktivitäten zwecks Berufsausübung u.a., keinesfalls jedoch das Einkaufen.
  • Arbeitgeber werden angewiesen, Telearbeit zu nutzen, falls die Arbeitnehmer dies angesichts der Art der Arbeit und der Betriebsbedingungen können. In erster Linie hat der Arbeitgeber zu beurteilen, ob für einen bestimmten Arbeitnehmers die Telearbeit möglich ist.

Die Regierung hat außerdem die Verlängerung des Unterstützungsprogrammes Antivirus B bis zum 31. 12. 2020 genehmigt.

Weiter möchten wir einige Mandanten darauf aufmerksam machen, dass Möbel, Teppiche und andere Bodenbeläge nicht als die Haushaltswaren gelten, die vom Verbot des Einzelhandelsverkaufs während des Tages ausgenommen sind.

Die oben genannten Maßnahmen sind vorerst vom 28. Oktober 2020 00:00 Uhr bis zum 3. November 2020 23:59 Uhr in Kraft.

Mit Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.