Die Tschechische Republik wird mit Wirkung vom Donnerstag, dem 3. Dezember 2020, in die 3. Stufe des Anti-Epidemie-Systems „PES“ übergehen.

Ab dem 3. Dezember 2020 gilt Folgendes:

  • Aufhebung der Beschränkung des freien Personenverkehrs;
  • uneingeschränkte Erbringung von Unterkunftsdienstleistungen;
  • Ermöglichung der Öffnung der Betriebsstätten der Verpflegungsdienstleister zwischen 06:00 und 22:00 Uhr unter den Bedingungen: maximal 4 Personen an einem Tisch, 50% Belegung der Betriebsstätte und Platzierung der Gäste an Tischen;
  • Einzelhandelsgeschäfte dürfen unter folgenden Bedingungen öffnen: Begrenzung der Anzahl anwesender Personen (1 Person pro 15 m2), Abstand von zwei Metern zwischen den Kunden und Warteschlangenmanagement innerhalb und außerhalb der Betriebsstätte;
  • Zulässigkeit von Massenveranstaltungen in Innenräumen für bis zu 10 Personen und im Freien für bis zu 50 Personen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.