Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,

Wir informieren Sie über die heutigen Entschließungen der tschechischen Regierung und über weitere geplante Rechtsänderungen im Zuge der Covid-19 Pandemie in Stichworten:

  • Für Selbständige gewährt der Staat eine Zahlung in Höhe von 15.000 CZK monatlich steuerfrei, sofern deren Arbeits- oder Geschäftsräume aufgrund behördlicher Maßnahmen geschlossen wurden, oder die aus sonstigen Gründen aufgrund von gegen die Ausbreitung des Virus gerichteter Maßnahmen an der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gehindert werden. Die Auszahlung erfolgt über die Finanzämter, solange bis die Maßnahmen aufgehoben werden. Genaue Bedingungen werden am Montag, 30.3., festgelegt.
  • Selbständige werden von der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestbeitrages an die Sozial- und Krankenversicherung für 6 Monate befreit. Über den Mindestbeitrag hinausgehende Zahlungen sind weiterhin zu leisten.
  • Es wird ein Kinderpflegegeld für Eltern von Kindern unter 13 Jahren in Höhe von 424, – CZK pro Tag bis zu einem Maximum von 13,144, – CZK pro Monat für den Zeitraum der Schulschließungen bezahlt. Die Zahlung kann elektronisch oder persönlich bei den Finanzämtern beantragt werden. Nur ein Elternteil kann den Antrag stellen.
  • Ab Montag, den 30.3.2020 wird es wieder die Möglichkeit geben, ein zinsloses Darlehen für kleine Unternehmen zu beantragen, ohne Untergrenze.
  • Es werden bestimmte Beschränkungen für Hotels und Unterkünfte gelockert, die Personen beherbergen dürfen, die zur Ausübung ihrer Arbeit oder Berufstätigkeit oder zu anderen geschäftlichen Zwecken eine Unterkunft benötigen. Dies gilt auch für Ausländer, die sich bereits in Tschechien aufhalten bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie das Land verlassen.
  • Es ist eine Änderung des Verbraucherkreditgesetzes in Vorbereitung, wonach den Eigentümern kleiner Geschäftsbetriebe Rückzahlungen erleichtert, erlassen oder deren Verschiebung gestattet werden soll.
  • Es laufen Verhandlungen zwischen der Regierung und Bankenvertretern über ein „Banken-Paket“ FÜR KLEINE UNTERNEHMEN wodurch erreicht werden soll, Kredittilgungen für mindestens 3 Monate auszusetzen, Zinsen zu erlassen oder zu senken. Dies soll für kleine Betriebe gelten, die von den staatlichen Maßnahmen zur Covid-19 Bekämpfung betroffen sind.
  • Auch im Konkursrecht werden momentan Änderungen vorbereitet. Es soll eine Möglichkeit eingeräumt werden, eine Verlängerung der Schuldbefreiung zu beantragen, Fristen sollen unterbrochen, suspendiert oder gestrichen werden.
  • Kleine und mittlere LANDWIRTSCHAFTLICHE UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE sollen unterstützt werden mit Beihilfen, Aufschub auf fällige Zahlungen etc.
  • Es ist eine Onlineplattform in Vorbereitung unter spojujemecesko.cz, auf der Unternehmen Produkte anbieten und andere Unternehmen um Hilfe ersuchen können.
  • Handelsketten sollen verpflichtet werden, Einmalhandschuhe und andere Mittel für Kunden bereitzustellen, um eine direkte Berührung von Waren zu vermeiden.
  • Bereits beschlossen wurden Ausnahmen im grenzüberschreitenden Verkehr für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, Sozialarbeiter, Mitarbeiter des integrierten Rettungssystems (IRS). Auf diese Personenkreise sind die Maßnahmen zur Verhinderung des Grenzübertritts NICHT anwendbar.

Im Falle von Fragen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

Freundliche Grüße