Nachfolgend fassen wir die Ergebnisse der heutigen Sitzung der tschechischen Regierung kurz zusammen:

Die Regierung hat heute die Abschaffung der Grunderwerbsteuer für alle Fälle des Erwerbs, in denen die Rechtswirkung der Eintragung des Eigentumsübergangs im Grundbuch ab Dezember 2019 eingetreten ist. Durch frühere Krisenmaßnahmen war bereits die Frist für die betreffende Steuererklärung und Steuerzahlung vom 31. März auf den 31. August verlängert worden. In Fällen, in denen die Zahlung bereits erfolgt ist, wird die Steuer zurückerstattet.

Weiter hat die Regierung sich heute auf die Verlängerung der Haltefrist für die Befreiung von der Einkommensteuer beim Verkauf von Immobilien von fünf auf zehn Jahre geeinigt. Dies gilt für Immobilien, die durch natürliche Personen ab dem 1. Januar 2021 erwerben werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch Immobilien, in denen die Verkäufer ihren Hauptwohnsitz hatten, wo es, wie bisher, bei der Steuerbefreiung ab einer Mindesthaltefrist von 2 Jahren bleibt.

Daneben hat die Regierung das Weiterbestehen der Steuerabzugsfähigkeit von Kreditzinsen bei der Veräußerung von Immobilien beschlossen. Diese können in allen Fällen der Veräußerung von Immobilien, in denen die Rechtswirkung der Eintragung des Eigentumsübergangs bis Ende 2021 eintritt, weiterhin steuermindernd geltend gemacht werden.

Die oben genannten Gesetzesvorhaben werden jetzt ins Abgeordnetenhaus zur Verhandlung weitergeleitet. Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren.

Schließlich hat sich heute die Regierung auf die künftige Fassung der Krisenmaßnahmen hinsichtlich des grenzüberschreitenden Personenverkehrs von Berufspendlern geeinigt.  Künftig sind diese zur Durchführung von COVID-19 – Tests in Intervallen von 30 Tagen (und nicht 14, wie bisher) verpflichtet.