Die tschechische Regierung wird ab 00:00 Uhr am 12. Februar 2021 bis 23:59 am 14. Februar 2021  die Bewegungsfreiheit im folgenden Bezirken beschränken:

  • Cheb
  • Sokolov
  • Trutnov

Nur Personen mit ständigem Wohnsitz in den oben genannten Bezirken dürfen in den Bezirk einreisen. Personen mit ständigen Wohnsitz in den oben genannten Bezirken dürfen diesen nicht verlassen.

Die Einreise von Personen, deren ständiger Wohnsitz nicht in den oben genannten Bezirken liegt, ist nur unter besonderen Ausnahmen erlaubt, z. B. zur Fahrt an den Arbeitsplatz oder in Notfällen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.