Die tschechische Regierung hat gestern die Verschärfung der Pandemie-Maßnahmen angeordnet, die ab dem 30. Januar 2021 wirksam wird. Die hauptsächlichen Änderungen lauten wie folgt:

  • Unterkünfte dürfen nur an Personen bereitgestellt werden, für welche dies unerlässlich für die Ausübung ihrer Berufs-, Unternehmens- oder vergleichbaren Tätigkeit  ist (Geschäftsreise). Der Übernachtungsgast ist verpflichtet, dies mittels einer schriftlichen Bestätigung seines Arbeitgebers oder Kunden (gilt für Selbstständige) nachzuweisen. Der Betreiber der Unterkunftseinrichtung ist verpflichtet, die schriftliche Bestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts der untergebrachten Person aufzubewahren. Die Unterkunft darf ausschließlich dem Geschäftsreisenden und nicht dessen Familienangehörigen oder anderen Begleitpersonen zur Verfügung gestellt werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen stets gerne zur Verfügung.