Die Tschechische Regierung hat gestern ein Harmonogramm zur Reduzierung der im Zusammenhang mit der Pandemie COVID-19 getroffenen Maßnahmen veröffentlicht. Über die geplante Entspannung dürfen wir Sie nun informieren.

Die Kleinhandels- und Dienstleistungsbetriebsstätten werden nach ihrer Größe und Lage schrittweise wiedereröffnet wie folgt:

  • ab dem 27.04.2020 –Betriebsstätten bis zu 200 m2
  • ab dem 11.5.2020 – Betriebsstätten bis zu 1.000 m2
  • ab dem 8. 6. 2020 – Betriebsstätten über 1.000 m2 und alle Betriebsstätten in Einkaufszentren über 5.000 m2 (früher kann keine Betriebsstätten in diesen Einkaufszentren wieder öffnen)

Hotels, Beherbergungsbetriebe, Restaurants und Verköstigungseinrichtungen können ab dem 8. 6. 2020 wieder öffnen, ausgenommen sind Verköstigungseinrichtungen, die durch Fenster verkaufen können oder über einen geeigneten Außenbereich verfügen. Solche Verköstigungseinrichtungen können mit eingeschränktem Betrieb ab dem 25. 5. 2020 wieder öffnen.

Das Gesundheitsministerium hat auch angekündigt, Richtlinien für hygienische Bedingungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von wieder geöffneten Betriebsstätten zu veröffentlichen.

Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.