Auch heute informieren wir Sie über die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des tschechischen Parlaments.

  1. Kompensationszahlungen für Selbständige

Gestern unterzeichnete der Staatspräsident das entsprechende Gesetz, wodurch die Regelungen zur Unterstützung von Selbständigen für weitere zwei Monate verlängert werden. es tritt nun mit Veröffentlichung kurzfristig in Kraft. Zunächst greift die Verlängerung bis zum 6. Juni 2020. Diese Regelung wird jedoch durch eine Regierungsentscheidung auch noch für den Zeitraum  vom 9. Juni bis zum 31. August verlängert werden, wenn die Beeinträchtigungen für Selbständige während diesem Zeitraum noch andauern.

  1. EET (Elektronisches System zur Registrierung von Umsätzen)

Ebenfalls gestern genehmigte das Parlament Veränderungen zur elektronischen Umsatzregistrierung in Zeiten der Korona-Krise. Demnach sind ansonsten zur Umsatzregistrierung (EET) verpflichtete Unternehmen von dieser Verpflichtung bis zum 30. 9. 2020 befreit, wobei es hiervon jedoch einige Ausnahmen gibt, die insbesondere die Behandlung von Verifizierungsdaten, die Notwendigkeit einer Erlaubnis zum Warenverkauf und die Verwendung von Quittungen betrifft.

Außerdem entfallen die u.a. die Registrierungspflicht und die Pflicht zur Kundeninformation bis zum 31. 12. 2020.

Wir werden Sie über weitere Änderungen informieren und bitten Sie, uns im Falle von Fragen zu kontaktieren.