Das Programm „Antivirus“ wurde erheblich erweitert. Aktuell geplant ist, dass Arbeitgeber für folgende Fallgruppen Unterstützung beantragen können:

5 Fallgruppen

Gruppe A – Mitarbeitern wird Quarantäne angeordnet

  • Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 60% seines Durchschnittslohns
  • Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss in voller Höhe des ausgezahlten Lohnersatzes

Gruppe B – Arbeitgeber wird Schließung der Betriebsstätte angeordnet, muss Arbeitnehmer freistellen

  • Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 100% seines Durchschnittslohns
  • Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 80% des ausgezahlten Lohnersatzes

Gruppe C – Arbeitgeber muss freistellen, da einer signifikanten Zahl von Arbeitnehmern (30% und mehr) Quarantäne angeordnet wurde oder diese ihre Kinder betreuen müssen

  • Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 100% seines Durchschnittslohns
  • Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 80% des ausgezahlten Lohnersatzes

Gruppe D – Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aufgrund mangels Verfügbarkeit betriebsnotwendigen Materials oder Dienstleistungen freistellen

  • Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 80% seines Durchschnittslohns
  • Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 50% des ausgezahlten Lohnersatzes

Gruppe E – Arbeitgeber muss Arbeitnehmer aufgrund Rückgang der Nachfrage nach seinen Produkten und Dienstleistungen freistellen

  • Arbeitnehmer erhält Lohnersatz i.H.V. 60% seines Durchschnittslohns
  • Arbeitgeber erhält staatlichen Zuschuss i.H.V. 50% des ausgezahlten Lohnersatzes

Bitte beachten Sie, dass die geplanten Regelungen zunächst ein verkürztes Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen. Anträge können daher erst nach rechtsverbindlicher Bekanntgabe gestellt werden.

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Selbstverständlich verfolgen wir die Entwicklung genau und werden Sie zeitnah informieren und bei der Antragstellung gerne unterstützen.